Herzlich Willkommen in meiner Praxis für
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Beispiele hierfür sind:
Depressionen, Ängste, ADHS,
Störungen des Sozialverhaltens, Bindungsstörungen,
Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Essstörungen, Selbstwert- und Identitätsprobleme, Schul- und Leistungsängste uvm.
Kostenübernahme:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, sobald ein Behandlungsbedarf vorliegt. Dieser wird in den ersten Sitzungen, den sog. psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorikstunden, eingeschätzt.
Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen bei psychischen Erkrankungen unterschiedlich und abhängig vom jeweilig vereinbarten Tarif geregelt. Meistens sind jedoch auch hier Probesitzungen möglich, bevor ein Antrag gestellt werden muss. Es ist dennoch ratsam, sich vor Behandlungsbeginn über die Rahmenbedingungen einer Kostenübernahme zu informieren. Die Honorarstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapeutische Behandlungen sind auch für Selbstzahler*innen möglich, auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).